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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.55675 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55023125 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ WH43-85020
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 7
               Auftraggeber                   Wheelworld GmbH
                                              Hüttenstraße 3
                                              38871 Ilsenburg
                                              QM-Nr.: 49 02 0102002

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                         WH43
               Typ                            WH43-85020
               Radgröße                       8,5Jx20H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                A5M           WH43-85020 A5M / ohne Ring          5/112/66,6        40         780      2350


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 24, Gutachten Nummer 55023125, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 55675 ,
               RADTYP WH43-85020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
               Auflagen und Hinweise.
§22 55675*00




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     55675
               Herstellerzeichen              wheelworld
               Radtyp und Ausführung          WH43-85020 (s.o.)
               Radgröße                       8,5Jx20H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)         (mm)
                S01   Schraube M14x1,5             Kugel Ø28          150          30               MFS 156

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55675 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55023125 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ WH43-85020
               Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                                         Seite 2 von 7

                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                GLC 43 AMG                270, 287      235/45R20        A12 M+S R02                   A14 A21 A56
                204X                      270, 287      245/45R20        A12 M+S R02                   V20 VA1 S01
                e1*2001/116*              270, 287      255/40R20        A12 M+S R02
                0480*18-..                270, 287      255/45R20        A12 M+S R02
                (FIN: W..253...)
                GLC 43 AMG Coupé          270, 287      235/45R20        A12 M+S R02                   A14 A21 A56
                204X                      270, 287      245/45R20        A12 M+S R02                   Flh V20 VA1
                e1*2001/116*              270, 287      255/40R20        A12 M+S R02                   S01
                0480*18-..                270, 287      255/45R20        A12 M+S R02
                (FIN: W..253...)
                GLC-Coupé                 100-243       235/45R20        A12 R02 T00                   A14 A21 A57
                204X                      100-243       245/45R20        A12 R02                       Flh KMV MpH
                e1*2001/116*              100-243       255/40R20        A12 R02                       V20 VA1 S01
                0480*18-..                100-243       255/45R20        A12 R02
                (FIN: W..253...)
                GLC-Klasse                120-243       235/45R20        A12 R02                       A14 A21 A57
                204X                      120-243       245/45R20        A12 R02                       Cb1 MpH V20
§22 55675*00




                e1*2001/116*              120-243       255/40R20        A12 R02                       VA1 S01
                0480*16-..                120-243       255/45R20        A12 R02
                - mit AMG-Line
                Verbreiterungen

                GLE 450 / 43 -AMG Coupé   270, 287      275/50R20        A12 K1c M+S R02               A01 A14 A21
                166                       270, 287      285/50R20        A12 K1c K3v M+S R02           A56 V10 VA1
                e1*2007/46*                                                                            S01
                0598*16-...
                (FIN: WDC292...)
                GLE 500 Coupé             335           265/50R20        A12 K1a K1b M+S R02           A01 A14 A21
                166                       335           275/50R20        A12 K1c R02                   A56 V10 VA1
                e1*2007/46*               335           285/50R20        A12 K1c K3v R02               S01
                0598*16-...
                (FIN: WDC292...)
                GLE 63/63s AMG Coupé      410, 430      275/50R20        A12 K1c M+S R02               A01 A14 A21
                166, 166AMG               410, 430      285/50R20        A12 K1c K3v M+S R02           A56 V10 VA1
                e1*2007/46*                                                                            S01
                0598*16-...;
                e1*2007/46*
                0826*07-..
                (FIN: WDC292...)
                GLE-Coupé                 190-245       265/50R20        A12 K1a K1b M+S R02           A01 A14 A21
                166                       190-245       275/50R20        A12 K1c R02                   A56 V10 VA1
                e1*2007/46*               190-245       285/50R20        A12 K1c K3v R02               S01
                0598*16-...
                (FIN: WDC292...)




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55675 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55023125 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ WH43-85020
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                            Seite 3 von 7

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 24, Gutachten Nummer 55023125, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 55675 ,
               RADTYP WH43-85020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
               Auflagen und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.
§22 55675*00




               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55675 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55023125 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ WH43-85020
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                            Seite 4 von 7

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
§22 55675*00




               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
               T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               Cb1       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
               (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x19, ET38 mit
               235/55R19 und HA: 9,0x19, ET20 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET40 mit 255/45R20 und HA: 9,5x20,
               ET22 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55023125 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ WH43-85020
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                              Seite 5 von 7

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3v     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw.
               nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
               in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
§22 55675*00




               R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T00      Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               V10      Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleiche Reifengrößen zulässig.




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               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55023125 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ WH43-85020
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                             Seite 6 von 7
               V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    235/55R20      285/45R20
               Nr. 7    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
               Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
               Nr. 11   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
               Nr. 12   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
               Nr. 13   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
               Nr. 14   255/45R20      285/40R20
               Nr. 15   255/50R20      285/45R20
               Nr. 16   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
               Nr. 17   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
               Nr. 18   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
§22 55675*00




               Nr. 19   265/45R20      295/40R20
               Nr. 20   265/50R20      295/45R20
               Nr. 21   275/35R20      305/30R20
               Nr. 22   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
               Nr. 23   275/45R20      305/40R20
               Nr. 24   285/35R20      335/30R20
               Nr. 25   285/40R20      325/35R20
               Nr. 26   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 24, Gutachten Nummer 55023125, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 55675 ,
               RADTYP WH43-85020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
               Auflagen und Hinweise.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.55675 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55023125 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ WH43-85020
               Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                                            Seite 7 von 7

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 11. Juni 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 11. Juni 2025
§22 55675*00




               Kocher                                                                               00449130.DOCX

               sw




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim